Inobhutnahme – Schutz in einer Krisensituation
Manchmal geraten Kinder und Jugendliche in Situationen, in denen ihr Wohl akut gefährdet ist – sei es durch Konflikte im Elternhaus, Vernachlässigung oder weil sie selbst um Hilfe bitten. In solchen Momenten bietet die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII einen sicheren Rückzugsort. Das Jugendamt sorgt dafür, dass die Minderjährigen kurzfristig in einer geschützten Umgebung untergebracht werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, akute Gefahren abzuwenden, die Situation in Ruhe zu klären und gemeinsam Perspektiven für die nächsten Schritte zu entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl und die langfristige Sicherheit des Kindes.
Die Alexianer begleiten diesen Prozess mit Fachwissen, Erfahrung und Menschlichkeit – orientiert an christlichen Werten und dem Leitgedanken: „Mit Herz. Mit Verstand. Mit Dir.“